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Brandschutz: Externer Brandschutzbeauftragter in Hamburg
Wir stellen Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zur Seite.
Der Experte für Brandschutz
Externer Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist in vielen Unternehmen Pflicht. Sei es z. B. in Krankenhäusern, speziellen Industriebauten, Gast- und Versammlungsstätten sowie größeren Logistik- oder Lagerhallen. Als Brandschutz-Experte und externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Ihr Unternehmen im Rahmen der Organisation zum vorbeugenden Brandschutz: Sei es bei Begehungen der Feuerwehr (Brandverhütungsschau), allgemeinen Brandschutzfragen bei Um- und Neubau, bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern oder auch betriebsspezifischen Räumungsübungen.
Brandschutz hat in vielen Unternehmen einen hohen Stellenwert und wird gesetzlich oder auch durch Versicherungen gefordert. Unsere qualifizierten Brandschutzbeauftragten, sind nach den vfdb Richtlinie 12-09/01-2009-03 und den aktuellen Empfehlungen der Berufsgenossenschaften (DGUV-Informationen 205-003, “Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“) geschult und verfügen über einschlägige Erfahrungen in der Beratung zum Brandschutz.
Als Brandschutzbeauftragte sind wir für die Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung (BSO) zuständig. Die Brandschutzordnung (gem. DIN 14096) ist eine zusammenfassende Regelung brandverhütender Maßnahmen für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder einem Betrieb. Sie besteht aus drei Teilen (Teil A, B, und C) und ist primär für die Brandverhütung und sekundär für Lösch-Maßnahmen und eine Räumung des Gebäudes gedacht.
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