Ein Brandschutzhelfer kann in Ihrem Betrieb ein sehr wertvoller Unterstützer im Brandfall sein. Durch eine professionelle und praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbilding vermitteln wir den Beschäftigten alle notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen zur Entstehung von Bränden, Brandverhütung und Brandbekämpfung. Unsere Brandschutzexperten legen in unserer Schulung wir Wert auf eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Thematisch werden u.a. die Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände, Verhalten im Brandfall unterrichtet.
Grundlage zur Pflichtbestellung und Schulung von Brandschutzhelfern bildet das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 Abs. 2), die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (§ 22 Abs. 2) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 Abschnitt 6.2). Die Ausbildung von Brandschutzhelfern sollte nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen (DGUV Information 205-023) erfolgen. Ziel der Ausbildung ist, dass Beschäftigte mit dem Umgang von Feuerlöschern vertraut gemacht und zum gefahrlosen Löschen von Entstehungsbränden geschult werden. Hierbei schulen wir in Theorie und Praxis allgemeine Brandschutzthemen aber auch betriebsspezifische Besodnerheiten, welche in Ihrem Betrieb eine Rolle spielen.