Gefahrstoffe: Definition, Unterweisung und Kennzeichnung

Was sind Gefahrstoffe?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert Gefahrstoffe als Stoffe und Gemische (z.B. Chemikalien, Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotorenemission, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw.) welche eine oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale aufweist. Unter gefährlichkeitsmerkmale werden Eigenschaften wie giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich bezeichnet. Des weiteren werden Stoffe und Gemische welche die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden können oder welche ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden sind.

Für die unterschiedlichen Gefährlichkeitsmerkmale gibt es Gefahrenpiktogramme (Raute mit rotem Rand, weißem Hintergrund und schwarzem Bild/Symbol).

Jeder Gefahrstoff wird mit den jeweiligen Gefahrenpiktogrammen, Signalwort, Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze) und weitere Angaben wie Produktname, Lieferant etc. gekennzeichnet.

Beschäftigte welche mit dem jeweiligen Gefahrstoff arbeiten, müssen anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen werden.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe vor. Die Gefährdungsbeurteilung soll beurteilen, welche Gefährdungen durch Einatmen, Hautkontakt, Brand und durch Brand und Explosion des Gefahrstoffes ausgehen. Außerdem muss geprüft werden ob der Gefahrstoff relevant im Sinne des Mutterschutzes ist, d.h. ob eine werdende oder Stillende Mutter ohne Einschränkungen mit dem Gefahrstoff arbeiten und Umgang haben darf.

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