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Arbeitsschutzausschuss
BERATUNGSGREMIUM
Was ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein betriebliches Gremium, welches das Ziel hat den Dialog zwischen Geschäftsführung des Unternehmens, Mitarbeitern und Experten aus dem Arbeitsschutzs zu fördern. Relevante Themen z. B. aus dem Arbeitsschutz, Brandschutz oder auch der Arbeitsmedizin können dort besprochen werden.
Rechtsgrundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG). Nach § 11 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes ist der Arbeitsschutzausschuss in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern zu bilden. Folgende Teilnehmer sind nach dem Gesetz gefordert: – Geschäftsführung oder Vertreter – Zwei Betriebsratmitglieder – Betriebsarzt / Arbeitsmediziner – Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur – Sicherheitsbeauftragte